Digitaler Nachlass: Damit ihr letzter Wille zählt!

Digitaler Nachlass: Damit ihr letzter Wille zählt!

Das Internet ist überall verbreitet und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Heutzutage findet das Leben vieler Menschen in aller Regel im Internet statt. Die persönlichen und dienstlichen Datenmengen und Informationen, die sie dabei auf den verschiedenartigen Onlinekanälen verbreiten, sind beträchtlich. Umso bedeutsamer ist es deshalb, dass sie sich frühzeitig Gedanken darüber machen, was im Todesfall mit dessen Digitaler Nachlass geschehen soll. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Angehörige, Businesspartner oder Mitarbeiter im Todesfall den Zugang zu wichtige Konten und Informationen erlangen und andererseits hochsensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.

Wer jetzt stirbt, ist längst nicht tot!

Egal ob soziale Medien, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Applikationen oder Cloud-Services: Für viele Menschen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation mittlerweile größtenteils im Internet statt. 

Entsprechend der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 verwenden in Deutschland momentan 66,4 Millionen Menschen ab 14 Jahren das Internet. Hierbei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 von We Are Social zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Zur gleichen Zeit hinterlassen sie Unmengen an persönlichen und dienstlichen Daten und Informationen auf den zahlreichen Onlinekanälen. Allerdings machen sich nur die allerwenigstens Personen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihren digitalen Hinterlassenschaften im Sterbefall geschehen soll.

Schlimmer noch: Viele von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihren digitalen Nachlass gleichermaßen entscheiden können, wie über ihren analogen Nachlass. Dies führt dazu, dass sie hierfür nicht selten keine Nachlassregelungen treffen.

Die Konsequenzen: Die Angehörigen müssen im Sterbefall, nicht nur den Verlust eines Mitmenschen ertragen.
Sie haben in der Regel auch keine Gelegenheit auf wichtige Zugänge und Daten zuzugreifen.
Zeitgleich müssen sie mitunter alle Kosten für laufende Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da sämtliche Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen.
Vor diesem Background ist es nützlich, dass künftige Erblasser sich rechtzeitig mit ihrem digitalen Nachlass auseinandersetzen und eine kluge Nachlassplanung erstellen.

Das digitale Leben kennt kein Ablaufdatum!

Die elektronischen Spuren, die ein Internetnutzer bei seinen Tätigkeiten im Internet verbreitet, sind nicht nur unterschiedlich, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Nachlass.

Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Begriffsbestimmung des Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Dazu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten sowie Rechtsverhältnisse, die mit der Verwendung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch sämtliche Daten die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Diensten wie auch allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.

Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:

• E-Mail-Accounts,
• Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste,
• Profile und Daten in sozialen Netzen,
• Messenger- und Cloud-Services,
• Konten bei Streamingdiensten,
• Konten in Onlineshops,
• digitale Zahlungsarten,
• Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Blogs, Foreneinträgen,
• Abos für Online-Magazine,
• Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books,
• Lizenzen und Nutzungsrechte für Software,
• Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern

Gleichermaßen gelten sämtliche digitalen Daten wie Fotos, Videos oder Dateien, die auf einem Rechner, mobilen Endgerät oder sonstigen Speichermedium gespeichert sind als digitaler Nachlass.

Außerdem werden in einigen Situationen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die rechtliche Lage ist hier jedoch strittig, da unter anderem der materielle Wert der jeweiligen IT-Hardware darüber entscheidet, ob diese unter die spezielle digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.

Beim digitalen Vererben sind alle Informationen gläsern!

Es gibt im deutschen Nachlassrecht bis dato keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass.

Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen verschiedenartigen Rechtsgebieten in Verbindung kommen. Dazu zählen hauptsächlich das postmortale Persönlichkeitsrecht
das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.
Prinzipiell werden für den digitalen Nachlass aber dieselben Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches  sämtliche Rechtsverhältnise, Rechte und Pflichten im Todesfall auf die Erben übergehen.

Aus diesem Grund haften – und zahlen –die Erben nicht nur für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Herausgabe der Daten oder deren Vernichtung zu.

Schon zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!

Plötzliche Schicksalsschläge wie Erkrankung, Unfälle und Tod können jeden Menschen unerwartet treffen. Gerade Firmen müssen die Fälle von Erkrankung und Unfall pünktlich bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Betriebes verantwortungsvoll zu gewährleisten.
Daher ist es entscheidend, sich zeitnah mit der Materie „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und adäquate Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den privaten als auch den unternehmerischen Bereich.

• Privater digitaler Nachlass

Im privaten Bereich empfiehlt es sich, eine grundlegende Vollmacht oder ein Testament für den digitalen Nachlass zu entwerfen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Anbieter für digitales Erbe.
Das Elementarste hierbei ist es, den Angehörigen die Option zu geben, bei Bedarf schnellstmöglich auf wichtige Accounts zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um unnötige laufende Zahlungen zu stoppen.

Aus diesem Grund sollten gerade folgende Punkte auf einer persönlichen „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:

o Zugangsdaten zu allen relevanten E-Mail-Konten
o Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und weiteren Bezahldiensten
o Zugangsdaten zu sozialen Netzen, Streaming-Angeboten sowie anderen Online-Accounts und Portalen
o Entsperrcodes und PIN-Codes für persönliche Endgeräte wie Handys, Notebooks, Tablets und Co.

• Beruflicher digitaler Nachlass

Im dienstlichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugriff auf die Konten über eine „Generalvollmacht“ zu regulieren. Der Vorteil hierbei ist, dass nicht nur im Sterbefall, sondern auch bei längeren Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Unternehmen stets einen Master-Zugriff auf die Konten der Angestellten haben und somit wichtige Unternehmensdaten dauerhaft gesichert sind.

Eine weitere Gelegenheit den digitalen Nachlass im beruflichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert abspeichern und organisieren können.

Nicht nachlassen beim Nachlass!

In Anbetracht der Gegebenheit, dass die digitale Erbmasse mit jedem Klick, mit jeder Registrierung und jeder besuchten Website umfangreicher wird, ist es sinnig, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.

Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können zukünftige Erblasser einerseits sicherstellen, dass Hinterbliebene im Todesfall Zugriff auf bedeutende Accounts erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Wiederum können sensible Informationen und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.

Die nachfolgende Checkliste kann Sie dabei unterstützen, Ihren digitalen Nachlass zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Fertigen Sie ein Register an, die sämtliche benutzten Onlineaccounts, Profile und Mitgliedschaften inklusive Zugangsdaten aufführt.
2. Deponieren Sie die Liste als Dokument oder gesichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
3. Legen Sie in einer Bevollmächtigung oder einem Testament fest, was mit ihren Daten und Vermögenswerten im Todesfall oder Handlungsunfähigkeit geschehen soll.
4. Benennen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
5. Löschen Sie zyklisch Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Fotos, die keinem in die Hände fallen sollen.
6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes chiffriert speichern und verwalten können.
7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu chiffrieren und die Vertraulichkeit ihrer privaten Daten zu wahren.

Sorgen Sie frühzeitig vor: Denn das Vorhaben „Mein digitaler Nachlass“ dreht sich um uns alle!

Wir sind seit langem in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Einkäufe über Online-Webseiten, das Vornehmen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Netzwerke, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Verwendung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Web geregelt. Umso wichtiger ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Überlegungen darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass organisieren darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschehen soll.

Wir von Gröpper IT-Systemtechnik GmbH empfehlen Ihnen daher, sich rechtzeitig mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ auseinanderzusetzen und passende Vorkehrungen zu treffen.

Nur so können Sie Transparenz für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln.

Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer passenden Verschlüsselungssoftware?
Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.

Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.

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